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16.7.2020

Unverheiratet aber versichert. So sparen Paare

Wer sich liebt, braucht nicht zwingend einen Trauschein. Es gibt ganz unterschiedliche Gründe für Paare, ganz bewusst auf eine Hochzeit zu verzichten. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie nicht trotzdem dieselben finanziellen Vorteile nutzen können, von denen Verheiratete profitieren. Verheiratete Paare werden in steuerlicher Hinsicht bevorzugt und sichern sich gegenseitig ab. Sie haben dadurch eine bessere Ausgangsposition als verheiratete Paare. Einige dieser finanziellen Vorteile lassen sich aber ausgleichen, indem Sie entsprechende Tipps beachten. Sie können beispielsweise Versicherungen zusammenlegen oder einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen. An dieser Stelle finden Sie wichtige Tipps, die Unverheiratete unbedingt beachten sollten.

Welche Vorteile haben verheiratete Paare?

Kniefall, Brillantring und ein schneeweißes Hochzeitskleid: Was für große Gefühle sorgt, bringt auch in finanzieller Hinsicht einige Vorteile mit sich.

  1. Steuererklärung
Dank des Ehegattensplittings sparen Verheiratete oft, wenn sie sich zusammen veranlagen lassen.
  1. Pflicht zum gegenseitigen Unterhalt
Sollte es zu einer Trennung kommen, muss der Besserverdienende den weniger Verdienenden eine Weile unterstützen. Dadurch fällt niemand nach einer Trennung plötzlich in ein finanzielles Loch.
  1. Gesetzliches Erbrecht
Kommt es zum Todesfall, dann gibt es unter Verheirateten ein Erbrecht sowie eine Witwenrente.
  1. Kostenfreie Mitversicherungen

Ein Irrtum ist es übrigens, dass bei der Hochzeit sämtliches Eigentum zusammengelegt wird. Rechtlich behält jeder das, was er in die Ehe mitgebracht hat. Geteilt wird im Falle einer Scheidung nur das, was gemeinsam erwirtschaftet wurde. Stichwort: Zugewinngemeinschaft. Der eine Ehepartner haftet auch nicht für die Schulden, die der andere mit in die Ehe gebracht hat.

Finanztipps für unverheiratete Paare

Wenn Sie mit jemandem fest zusammenleben, möchten Sie sicher auch die Kosten fair teilen. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen im folgenden gerne näher erläutern mächten

Tipp 1: Gemeinsames Konto anlegen und Bankgebühren sparen

Die Voraussetzung für ein gemeinsames Konto ist gegenseitiges Vertrauen. Denn schließlich kann bei einem gemeinsamen Konto jeder Kontoinhaber zu jeder Zeit auf das Ersparte zugreifen. Ist dieses Vertrauen vorhanden, steht dem Gemeinschaftskonto aus wirtschaftlicher Sicht nichts entgegen. Es fallen nur einmal Kontogebühren an. Außerdem ist es leichter, später einen gemeinsamen Kredit aufzunehmen.

Tipp 2: Sich gegenseitig absichern

Zusammen leben heißt, auch gemeinsam füreinander zu sorgen. Wenn Paare mehr als 1 Jahr zusammenleben, bilden sie per Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Sie müssen sich in diesem Fall gegenseitig absichern. Wird der eine arbeitslos, muss der andere für die gemeinsamen Kosten aufkommen. Er muss die Miete zahlen und auch für den Lebensunterhalt seines Partners sorgen.

Tipp 3: Einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen

Statt eines Ehevertrages haben Sie die Möglichkeit, einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen. Wir erläutern Ihnen diese Option weiter unten ausführlicher.

Tipp 4: Versicherungen zusammenlegen

Paare, die zusammen leben, können wichtige Versicherungen kombinieren und damit die Policen sparen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie weiter unten.

Partnertarife bei der Kfz-Versicherung

Viele Kfz-Versicherungen bieten Partnertarife an, um mehrere Autos zu einem günstigen Preis zu versichern. Wenn sich beispielsweise der Lebenspartner ein eigenes Auto anschafft, muss er nicht zwangsläufig eine neue Versicherung dafür abschließen. Es gibt zwei Möglichkeiten, beim Abschluss der Versicherung zu sparen.

Zweitwagen anmelden

Er hat die Möglichkeit, das neue Fahrzeug als Zweitwagen über die bestehende Versicherung seines Partners mit anzumelden. Der Partner wird dann in einer höheren Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Allerdings ist der Versicherungsnehmer des Erstwagens auch der Versicherungsnehmer des Zweitwagens. Wenn Sie das nicht möchten, gibt es noch die Möglichkeit, nach einem Partnertarif zu fragen.

Partnertarif abschließen

Der Nachteil bei einem Partnertarif ist, dass der neue Tarifnehmer nicht automatisch in dasselbe Schadenfreiheitssystem eingestuft wird. Er beginnt bei der höchsten Schadensfreiheitsklasse mit den höchsten Beiträgen. Die Versicherungen definieren individuelle Voraussetzungen für die Nutzung eines Partnertarifs. Die Partner müssen in der Regel in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Außerdem sollte derjenige, der sein Fahrzeug zusätzlich versichern möchte, mindestens 25 Jahre alt sein.

Wie viel lässt sich dabei sparen?

In welcher Höhe Sie sparen sparen können, hängt von so individuellen Faktoren ab, dass wir Ihnen diesbezüglich keine feste Summe nennen können. Wenn Sie sich für die Variante ‚Zweitwagen anmelden‘ entscheiden, sind aber Sparvorteile bis zu 50% bei der Kfz-Versicherung möglich.

Sparen mit gemeinsamer Haftpflichtversicherung

Es ist bei eheähnlichen Gemeinschaften möglich, eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Voraussetzung ist, dass der Partner namentlich in die Versicherungspolice aufgenommen wird. Allerdings können bei der gemeinsamen Versicherung riskante Lücken entstehen. Beispielsweise sind oftmals Versicherungsansprüche zwischen den Partnern nicht abgedeckt. Wenn der eine versehentlich einen Schaden am Eigentum des anderen verursacht, dann springt die gemeinsame Haftpflichtversicherung nicht ein. Hier müssen Sie also abwägen, ob Sie lieber sparen oder auf Nummer sicher gehen möchten.

Wie viel lässt sich dabei sparen?

Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 40.00€ bis 90.00€ im Jahr. In jedem Fall sollten die Kosten für einen Single ohne Kinder unter 100.00€ liegen. Wird die Haftpflicht zusammengelegt, kann eine ganze Police gespart werden.

Gemeinsame Hausratversicherung

Wenn zwei Menschen zusammenziehen, dann haben sie meistens bereits jeweils eine Hausratversicherung. In der gemeinsamen Wohnung sind zwei Hausratversicherungen aber eine zu viel. Daher kann eine Versicherung gekündigt und die andere entsprechend angepasst werden. Oft erhöht sich die Versicherungssumme, wenn Paare zusammenziehen. Denen Sie also daran, die Police auf die neue Schadenssumme anzupassen.

Wie viel lässt sich dabei sparen?

Die Kosten für eine Hausratversicherungen variieren je nach Schadenssumme. Alleinstehende zahlen durchschnittlich zwischen 50.00€ und 150.00€ im Jahr. Dieser Beitrag kann eingespart werden. Hinzu kommen geringfügige Mehrkosten für die Aufstockung der Versicherungssumme des gemeinsamen Tarifs.

Rechtsschutzversicherung für unverheiratete Paare

Für die Rechtsschutzversicherung gelten die gleichen Bedingungen wie für die private Haftpflicht. Sie können Ihren Partner bei Ihrer Police eintragen lassen oder andersrum. Abgedeckt sind beispielsweise die Anwalts- und die Gerichtskosten, die durch einen juristischen Streit mit dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder einem Unfallgegner entstehen. Der Nachteil ist, dass der Rechtsschutz nicht greift, wenn das Feuer der Liebe erloschen ist und Sie einen Rechtsschutz für die Trennung brauchen.

Wie viel lässt sich dabei sparen?

Es kostet in der Regel nicht mehr, einen Partner in die bereits bestehende Rechtschutzversicherung mit aufzunehmen. Dadurch können Sie eine Police im Jahr einsparen. Eine Rechtsschutzversicherung kostet maximal 100.00€ im Jahr. So hoch ist auch das Sparpotenzial.

Gemeinsame Reiserücktrittsversicherung

Wer gerne reist, braucht eine Reiserücktrittsversicherung. Die meisten Versicherer bieten auch unverheirateten Paaren an, eine gemeinsame Jahresversicherung abzuschließen.

Wie viel lässt sich dabei sparen?

Wenn Sie Reisen mit einem durchschnittlichen Reisepreis von 6000.00€ absichern möchten, zahlen Sie als Einzelperson ohne Selbstbeteiligung rund 150.00€. Für Paare kostet dieselbe Versicherung rund 260.00 €. Sie können also etwa 40.00€ im Jahr sparen.

Bei welchen Versicherungen empfiehlt sich das Zusammenlegen nicht?

Abwägen müssen Sie in der Frage, ob Sie die private Haftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung zusammenlegen möchten. Denn daraus entstehen die oben genannten Versicherungslücken.

Verzichten müssen unverheiratete Paare auf eine kostenlose Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ein Partner nur ein Einkommen von unter 450.00€ im Monat hat. Auch bei der Riester-Rente haben Nichtverheirate Nachteile. Es gibt für denjenigen, der selbst keinen Anspruch auf eine Förderung hat nicht die Möglichkeit, einfach beim Partner mitzuriestern. Das ist nur verheirateten Paaren vorbehalten.

Unverheiratete Paare mit Kind: Was gibt es zu beachten?

Wenn unverheiratete Paare Kinder bekommen, dann müssen sie aus rechtlicher und finanzieller Sicht einiges beachten. Während in einer Ehe Rechte und Pflichten automatisch verteilt werden, muss dies außerhalb der Ehe separat geregelt werden. Der „fehlende“ Trauschein wirkt sich beispielsweise auf den Unterhaltsanspruch, den Erbschaftsanspruch und die Rente aus.

Sorgerecht anerkennen lassen

Auch wenn das Kind die gleiche Nase, die gleichen Ohren und die roten Haare vom Papa geerbt hat: Die Vaterschaft muss offiziell anerkannt werden, damit der Papa auch rechtlich der Papa ist.

Wird die Vaterschaft nicht beim Jugendamt anerkannt, dann hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eltern sollten hier weiterdenken, denn wenn ein Elternteil tragischerweise verstirbt, kommt das Kind schlimmstenfalls in ein Heim. Der Vater hat dann keinen Nachweis darüber, dass er der leibliche Vater des Kindes ist. Allerdings ist der Vater ohne offizielle Anerkennung auch nicht in der gesetzlichen Pflicht, Unterhalt zu zahlen.

Keinen gegenseitigen Anspruch auf Unterhalt

Wenn in einer Ehe ein Kind geboren wird und die Mutter dafür beruflich zurücksteckt, muss der Vater sie automatisch finanziell unterstützen – auch nach einer Trennung. Wenn in einer Partnerschaft ohne Trauschein ein Partner den Job aufgegeben hat, um für die Kinder da zu sein, hat er nur einen eingeschränkten Anspruch auf einen Betreuungsunterhalt. Dieser muss für vier Monate vor der Geburt bis drei Jahre danach gezahlt werden. Bei größeren Kindern ist in einer eheähnlichen Gemeinschaft jeder auf sich allein gestellt.

Das Kind bekommt immer Unterhalt

Das Kind selbst hat in einer Partnerschaft ohne Trauschein keine Nachteile. Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt, ist er für den Unterhalt verantwortlich. Zahlt er nicht oder gibt es keinen offiziellen Vater, dann springt der Staat ein.

Ein Partnerschaftsvertrag regelt alles Wichtige, wenn es keinen Trauschein gibt

Um wirklich sicher zu gehen, dass auch ohne Trauschein alle wichtigen Fragen rund um die Finanzen, den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder und eventuell gemeinsam gemachte Schulden geregelt sind, können Sie mit Ihrem Partner einen Partnerschaftsvertrag abschließen. Denn vor dem Gesetz sind unverheiratete Paare wie Fremde. Es ist derjenige beispielsweise der Eigentümer eines Fahrzeugs, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat – auch wenn der andere vielleicht die Hälfte der Summe dazu bezahlt hat. Um Streit – und Anwaltskosten – zu vermeiden, kann ein Partnerschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dieser regelt unter anderem folgende Punkte:

  • Gemeinsame Anschaffungen: Wem gehört was?
  • Gemeinsamer Haushalt: Wer finanziert was?
  • Eigentum: Wer hat welche Möbel oder Wertgegenstände in die Beziehung mitgebracht?
  • Vollmachten: Wichtig bei Unfällen und Krankheiten
  • Unterhalt: Wie werden beide Partner sozial abgesichert?
  • Schulden: Wie ist der Ausgleich bei einer Trennung geregelt?
  • Erbe: Wer erbt im Todesfall?

Der Partnerschaftsvertrag sollte unbedingt von einem Notar beglaubigt werden.

Sie sehen: Auch ohne Trauschein gibt es viele Vorzüge, die unverheiratete Paare nutzen können. Insbesondere bei den Versicherungen gibt es ein hohes Sparpotenzial. Wichtig ist nur, dass die Partnerschaft auf einem soliden Boden steht. Denn nur dann lohnt es sich auch, die Formalitäten auf sich zu nehmen, Preisvergleiche durchzuführen und den günstigsten Partnertarif zu finden.


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